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Last updateFr, 21 Sep 2018 12pm

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Hund oder Katze gefunden – und jetzt?

Hund oder Katze gefunden – was tun?

Die Tiere, die vor der Urlaubszeit unter fadenscheinigen Gründen im Tierheim abgegeben werden, haben’s ja noch verhältnismäßig gut. Bequemere Zeitgenossen trennen sich von Hund oder Katze, indem sie einfach irgendwo zurückgelassen oder „abgestellt“ werden – so erging es den kleinen Kätzchen auf dem Titelfoto dieser Story. Wie man in einem solchen Fall als Finder richtig reagiert, erklärt die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN. 

 

Urlaubszeit – so helfen Sie ausgesetzten Hunden und Katzen

Während sich die einen auf die Urlaubszeit freuen, sehen ihr Tierschützer und Tierheime dem Ferienbeginn eher sorgenvoll entgegen. Denn leider werden jetzt auch wieder viele Hunde ausgesetzt. VIER PFOTEN rät, was Sie tun können, wenn Sie ein herrenloses Tier finden.
Angebunden im Wald, zurückgelassen auf Parkplätzen, oder einfach aus dem Auto geworfen: Sobald die Urlaubszeit naht, werden viele Hunde für ihre Besitzer plötzlich zum Ballast. Statt auf die Reise zu verzichten oder entsprechende Vorkehrungen zu treffen, wählen vermeintlich tierliebe Hundehalter den für sie einfachsten Weg: Sie überlassen ihren Vierbeiner einfach dem Schicksal. Ohne fremde Hilfe ist so ein Tier in den meisten Fällen verloren. Was also tun, wenn man einen ausgesetzten Hund findet?
Sollten Sie den Verdacht hegen, ein "Urlaubsopfer" vor sich zu haben, sehen Sie sich das Tier genau an. Macht ein Hund einen verunsicherten und orientierungslosen Eindruck und kann er weder anhand eines Halsbandes mit Adresse oder einer Steuermarke identifiziert werden kann, können Sie davon ausgehen, dass er ausgesetzt wurde. Bei Katzen kommt es immer wieder vor, dass die Tiere entweder einfach ausgesetzt oder in Kartons eingesperrt einfach irgendwo abgestellt werden – ohne Wasser und Nahrung können die Tiere nur wenige Tage überleben. 

In einem solchen Fall kontaktieren Sie die nächste Polizeidienststelle oder das zuständige Tierheim. Ein aufgefundenes Tier einfach mitzunehmen ist leider nicht erlaubt, aufgefundene Haustiere fallen nämlich unter das Fundrecht (§§ 965 – 984 BGB) und dürfen nicht behalten werden. 

Was jedoch, wenn der  Hund oder die Katze auf den Blick Ihr Herz erobert hat? Auch wenn es schwer fällt, müssen Sie sich leider sechs Monate gedulden. Erst nach Ablauf dieser Frist dürfen Sie das Tier offiziell aufnehmen. Für Tierheime und Pflegeeinrichtungen ist es jedoch beruhigend zu wissen, dass Fundtiere eine Bleibe in Aussicht haben. 

Die drei kleinen Kätzchen sind übrigens bei bester Gesundheit, wurden in einer Pflegefamilie mit der Flasche großgezogen und warten sehnlich auf ein neues zu Hause – wer Interesse hat, kann sich gerne bei citypets melden, wir stellen einen Kontakt zum zuständigen Tierheim oder der Pflegefamilie her!