Hund oder Katze gefunden – was tun?

Wer eine ausgesetzte Katze gefunden hat oder einen verlassenen Hund an einem Autobahnparkplatz, sollte wissen, wo man ein Fundtier abgibt, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Die Tiere, die vor der Urlaubszeit unter fadenscheinigen Gründen im Tierheim abgegeben werden, haben’s ja noch verhältnismäßig gut. Bequemere Zeitgenossen trennen sich von Hund oder Katze, indem sie einfach irgendwo zurückgelassen oder „abgestellt“ werden – so erging es den kleinen Kätzchen auf dem Titelfoto dieser Story. Wie man in einem solchen Fall als Finder richtig reagiert, erklären wir hier.

Katze gefunden, Hund gesichert – wie Sie ausgesetzten Haustieren am besten helfen

Während sich die einen auf die Urlaubszeit freuen, sehen ihr Tierschützer und Tierheime dem Ferienbeginn eher sorgenvoll entgegen. Denn leider werden jetzt auch wieder viele Katzen und Hunde ausgesetzt. Was Sie tun können, wenn Sie ein herrenloses Tier finden.
Angebunden im Wald, zurückgelassen auf Parkplätzen, oder einfach aus dem Auto geworfen: Sobald die Urlaubszeit naht, werden viele Hunde oder Katzen für ihre Besitzer plötzlich zum Ballast. Statt auf die Reise zu verzichten oder entsprechende Vorkehrungen zu treffen, wählen vermeintlich tierliebe Hundehalter den für sie einfachsten Weg: Sie überlassen ihren Vierbeiner einfach dem Schicksal. Ohne fremde Hilfe ist so ein Tier in den meisten Fällen verloren. Was also tun, wenn man ein offensichtlich ausgesetztes Haustier findet?

Sollten Sie den Verdacht hegen, ein „Urlaubsopfer“ vor sich zu haben, sehen Sie sich das Tier genau an. Macht ein Hund einen verunsicherten und orientierungslosen Eindruck und kann er weder anhand eines Halsbandes mit Adresse oder einer Steuermarke identifiziert werden kann, können Sie davon ausgehen, dass er ausgesetzt wurde.

Bei Katzen kommt es immer wieder vor, dass die Tiere entweder einfach ausgesetzt oder in Kartons eingesperrt einfach irgendwo abgestellt werden – ohne Wasser und Nahrung können die Tiere nur wenige Tage überleben.

So gehen Sie richtig vor

Haben sie eine Katze gefunden oder einen Hund ohne erkennbare Begleitpersonen gesichert, gehen Sie wie folgt vor:

  • Kontaktieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle oder das nächste zuständige Tierheim.
  • Ein aufgefundenes Tier einfach mitzunehmen ist leider nicht erlaubt.
  • Aufgefundene Haustiere fallen unter das Fundrecht (§§ 965 – 984 BGB) und dürfen nicht behalten werden.

Was jedoch, wenn der Hund oder die Katze auf den Blick Ihr Herz erobert hat? Auch wenn es schwer fällt, müssen Sie sich leider sechs Monate gedulden. Erst nach Ablauf dieser Frist dürfen Sie das Tier offiziell aufnehmen. Für Tierheime und Pflegeeinrichtungen ist es jedoch beruhigend zu wissen, dass Fundtiere eine Bleibe in Aussicht haben.

Die kleinen Kätzchen unseres Falles sind übrigens bei bester Gesundheit, wurden in einer Pflegefamilie mit der Flasche großgezogen und sind in ein neues Zuhause vermittelt worden.